Schulordnung der Musikschule Bad Zwischenahn e. V.
B) Entgeltpflicht und Unterrichtszeiten
- Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schule gilt auch für die Musikschule.
- Die Mitgliedschaft und Anmeldung zum Unterricht werden nur bis zum 31.7. eines Jahres geschlossen. Danach muss für das Folgeschuljahr ein neuer Vertrag schriftlich der der Musikschule zugehen. Ein Platzanspruch besteht nicht, eine mündliche Willenserklärung reicht nicht aus.
- Die Musikschulentgelte sind als Jahresentgelte festgesetzt. Sie werden vierteljährlich in möglichst gleichen Teilbeträgen eingezogen. Zahlungstermine sind der 1. Werktag im August, November, Februar und Mai. Wird keine Einzugsermächtigung erteilt, wird der gesamte Betrag innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
- Der Unterricht findet in den Räumen der Oberschule Bad Zwischenahn, Schillerstraße 2, statt. Bei genügender Beteiligung kann im Rahmen der Möglichkeiten der Unterricht auch in den Räumen der Grundschulen in Rostrup, Elmendorf, Ofen und Petersfehn erteilt werden.
- Kann der Unterricht nicht als Präsenzunterricht durchgeführt werden (z. B. aufgrund von Schließungen durch Rechtsverordnungen), behält sich die Musikschule vor diesen online durchführen zu lassen. Für den Online-Unterricht werden die gleichen Gebühren erhoben wie für den Präsenzunterricht.
C) Abmeldung und Probezeit
- Der Vertrag endet am 31.7. eines Schuljahres. Eine vorzeitige Abmeldung ist zum 31.01. des entsprechenden Schuljahres möglich. Sie muss der Musikschulverwaltung bis zum 30.11. schriftlich vorliegen und per E-Mail bestätigt sein. Von der Regelung ausgenommen sind zeitlich befristete Kurse.
- Der erste Monat nach Zuteilung zum Unterricht gilt als Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine schriftliche Abmeldung bis zum 20. des entsprechenden Monats möglich. Die Probezeit ist gebührenpflichtig.
D) Entgelterstattung
- Liegt der Grund des Ausfalls in der Person des Teilnehmenden oder ist auf höhere Gewalt zurückzuführen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühren.
- Fällt der Unterricht mehr als zweimal im Schuljahr seitens der Musikschule aus, werden ab der dritten Ausfallstunde die Gebühren anteilig zum Ende des Schuljahres erstattet.
E) Geschwister- und Mehrfachermäßigung
Auf die Gebührensätze der Hauptfächer können Ermäßigungen gewährt werden. Geschwister- oder Mehrfachermäßigung wird gewährt, wenn Geschwister oder Kinder, die zum gleichen Haushalt gehören, gleichzeitig Hauptfachunterricht nehmen bzw. gleichzeitig mehrere Hauptfächer belegen und die Unterrichtsgebühren vom selben Konto abgebucht werden. Die Ermäßigung beträgt in jedem Fach 10%.
F) Instrumentenmiete
- Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Musikinstrumente an ihre Schüler/innen vermieten. Die Höhe der monatlichen Miete hängt vom Anschaffungswert des Instruments ab.
Mietentgelte monatlich in Euro |
Gitarren (Konzertgitarren) | 8,00 |
Schlagzeug (Drumsets mit Hocker) | 15,00 |
alle weiteren Instrumente | 12,00 |
- Die Vermietung ist bis zum 31.12 bzw. 31.7. eines Schuljahres möglich. Die Mietgebühr wird im Voraus fällig, eine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe ist nicht möglich. Die Mietzeit von maximal einem Schuljahr soll nicht überschritten werden.
- Die Mietgebühr wird per Bankeinzug erhoben. Über jede Vermietung ist ein Mietvertrag abzuschließen. Im Mietvertrag sind auch die Schadensersatzansprüche zu regeln.
- Die Instrumentenrückgabe erfolgt in der ersten Schulwoche im Januar und in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien.
G) Inkrafttreten
Die Schulordnung ist Teil unserer Entgeltordnung.
Die Entgeltordnung wurde vom Vorstand in seiner Sitzung am 27.2.2025 beschlossen. Sie tritt am 1.8.2025 in Kraft. Die bisherige Entgeltordnung vom 1.8.2024 tritt mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft.